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Mindest KV Beiträge 2023 Slowakei

Mindest KV Beiträge 2023 Slowakei

2023/02/10

MINDESTKRANKENVERSICHERUNGSBEITRÄGE AB DEM JAHR 2023

Aufgrund der genehmigten Novelle des Gesetzes Nr. 580/2004 Slg. über die Krankenversicherung und über die Änderung und Ergänzung des Gesetzes Nr. 95/2022 Slg. über die Versicherung und über die Änderung und Ergänzung bestimmter Gesetze (weiter nur „Gesetz“) mit Wirkung ab dem 1.1.2023 gilt das Institut des Mindestkrankenversicherungsbeitrags und der Mindestvorauszahlung des Arbeitnehmers an die Krankenversicherung.

Der Mindestkrankenversicherungsbeitrag für den Arbeitnehmer ab dem 1.1.2023 beträgt mindestens 32,81 Euro. Der Krankenversicherungsbeitrag und die Vorauszahlung des Arbeitnehmers errechnet sich aus der Höhe des Existenzminimums für eine volljährige Person (für das Jahr 2023 beträgt es 234,42 Euro). Die Mindestvorauszahlung bezieht sich bereits auf das Einkommen für das Monat Januar 2023.

Falls der tatsächlich ermittelte Krankenversicherungsbeitrag und die Vorauszahlung des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers insgesamt niedriger sind, ist der Arbeitnehmer zur Nachzahlung von Abgaben in Höhe von 32,81 Euro verpflichtet. Der Krankenversicherungsbeitrag und die Vorauszahlung des Arbeitnehmers erhöhen sich um diese Nachzahlung.

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