Erhöhung der Lohnzuschläge 1.6.2023
Erhöhung der Lohnzuschläge 1.6.2023
2023/05/22Mit Wirkung ab dem 1. Juni 2023 wird die Höhe der Lohnzuschläge wieder an die Höhe des Mindestlohns gekoppelt, und zwar durch einen bestimmten Prozentsatz von dem Mindeststundenlohn (bis 31.5.2023 waren sie als fixer Betrag festgelegt).
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